Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten für die H-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien nicht erholsamer Schlaf werden UnterkieferProtrusionsSchienen (UPS) offiziell durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstatten nur nach vorheriger Antragstellung. Dieser muss eine Kostenvorausberechnung für die Behandlung, eine Verordnung über das Heil- und Hilfsmittel H-UÜPS® nach SGB V §33 und ein schlafmedizinischer Befund beiliegen. Im Einzelfall entscheidet dann die GKV, ob und wie viel dem Patienten erstattet wird.
Die Privaten Krankenversicherungen erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzliche empfohlen.
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